Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website und Online Anmeldung

Diese Website wird von Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH, Neue Herrengasse 103100 St. Pölten betrieben. Diese Erklärung beschreibt, wie wir, als Verantwortlicher, die gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Online-Medien handhaben.

Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH ist bemüht, ihre Websites und Onlineservices im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.tdoa.at und https://anmeldung.tdoa.at.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen tdoa.at und anmeldung.tdoa.at

Diese Website https://www.tdoa.at ist in goßen Zügen mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Das Online-Service https://anmeldung.tdoa.at sit nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Gründe sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Spezfische Bereiche der Website insbesondere die interaktiven Karten und die Routingfunktionen sind Basisfunktionen von genutzten Drittsystemen (Leaflet) und können nur in dem Maße barrierefrei angeboten, wie die Daten und Funktionen dieser Systeme sie grundsätzlich liefern.

 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen sukzessive anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Der Bereich anmeldung.tdoa.at mit dem Registrierungsprozess und der Online-Selbstverwaltung fällt nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Die Umsetzung der komplexen Funktionalität un der Abläufe sind nur bedingt durchgängig barrierefrei in einem verhätnismäßigen finanziellen Aufwand umsetzbar.

Wir bieten aber bei Bedarf Hilfestellung bei Registrierung, Anmeldung und Erfassen der Daten an.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde am 30.05.2025  aktualisiert.

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir bitten Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen. Wir geben auch gern Auskunft und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte.

Über folgende E-Mail können Sie Kontakt aufnehmen und Ihre Anfragen zu Barrrierefreiheit stellen: verena.mayrhofer@kulturvernetzung.at

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren