Teilnahmebedingungen
Tage der offenen Ateliers in Niederösterreich
Termin und Öffnungszeiten
Die Tage der offenen Ateliers finden am Samstag, 17. Oktober, und Sonntag, 18. Oktober 2026 statt. Teilnehmende verpflichten sich, ihr Atelier oder ihre Ausstellung an mindestens einem dieser beiden Tage für mindestens vier zusammenhängende Stunden zwischen 10:00 und 18:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher zu öffnen.
Anmeldung und Fristen
Der Anmeldezeitraum läuft von 13. April bis 14. Mai 2026.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur online über das Anmeldeformular auf der Website der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH möglich. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch schriftlich in einem der Viertelbüros erfolgen. Die Adressen der Viertelbüros sind unter Kontakt | TdoA – Tage der offenen Ateliers abrufbar.
Während des Anmeldezeitraums können die angegebenen Daten selbstständig geändert werden. Nach Ablauf des Anmeldezeitraums sind Änderungen nur mehr über das zuständige Viertelbüro möglich.
Eine Absage ist so bald wie möglich bekannt zu geben, da redaktionelle Fristen für die Erstellung der Veranstaltungsbroschüre eingehalten werden müssen.Teilnehmende verpflichten sich, alle für die Bewerbung erforderlichen Angaben, zum Beispiel Öffnungszeiten, Adresse, Kurzbeschreibung und Bilder, fristgerecht und vollständig bereitzustellen.
Verantwortung der Teilnehmenden
Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH bündelt unter der Bezeichnung Tage der offenen Ateliers zahlreiche Einzelveranstaltungen zu einer gemeinsamen Schau der bildenden Kunst in Niederösterreich. Sie stellt dafür eine Plattform zur gemeinsamen Bewerbung bereit, tritt jedoch nicht selbst als Veranstalterin auf.
Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Dazu zählen insbesondere die Einholung allfälliger behördlicher Genehmigungen, der Abschluss von Versicherungen sowie die Abführung möglicher Abgaben und Gebühren. Seitens der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH wird eine pauschale Bewilligung der Verwertungsgesellschaft AKM bereitgestellt. Diese erlaubt es, im Rahmen des Begleitprogramms Musik aus dem AKM-Repertoire öffentlich aufzuführen, sowohl live als auch von Tonträgern. Eine gesonderte Meldung bei der AKM ist dafür nicht erforderlich.
Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Die im Rahmen der Anmeldung bekannt gegebenen Daten werden von der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH zum Zweck der Organisation, Durchführung und Bewerbung der Tage der offenen Ateliers verarbeitet.
Jene Angaben, die für die öffentliche Bewerbung der Veranstaltung bestimmt sind, können in Print- und Online-Medien sowie auf den Kanälen der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH veröffentlicht werden. Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung sind in den gesonderten Datenschutzinformationen enthalten.
Nutzungsbewilligungen an Fotos und darauf abgebildeten Werken und Leistungen
Teilnehmende räumen der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH an allen im Rahmen der Anmeldung übermittelten oder hochgeladenen Fotos das Recht ein, diese für die Bewerbung und Dokumentation der Tage der offenen Ateliers in Print- und Online-Medien zu nutzen. Dies gilt auch für bearbeitete oder angepasste Fassungen der Fotos. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch die auf den Fotos abgebildeten Werke und Leistungen, soweit diese für die genannte Verwendung erforderlich sind.
Teilnehmende sind verpflichtet, bei der Übermittlung der Fotos die korrekten Fotocredits bekannt zu geben. Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH wird diese nach Möglichkeit anführen. Werden keine Fotocredits angegeben, erfolgt die Nutzung ohne Urheberbezeichnung. Sollte die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH wegen einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten in Anspruch genommen werden, verpflichten sich die jeweiligen Teilnehmenden, die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH schad- und klaglos zu halten.
Haftung bei Vertretung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die auch im Namen anderer Künstlerinnen und Künstler (z. B. bei Gruppenausstellungen) auftreten, haften für Schäden, die durch mangelnde oder unzureichende Vertretungsvollmachten entstehen, und halten die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH in einem solchen Fall schad- und klaglos.
Haftung bei Atelieröffnungen
Teilnehmende tragen die Verantwortung für die Sicherheit in ihren Ausstellungsräumen und Ateliers. Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen der Atelieröffnungen entstehen.
Ausschluss von der Teilnahme
Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei unvollständigen oder irreführenden Angaben von der Teilnahme auszuschließen.




