Teilnahmebedingungen

Tage der offenen Ateliers in Niederösterreich

 

Termin und Öffnungszeiten
Die Tage der offenen Ateliers finden am Samstag, 18. Oktober, und Sonntag, 19. Oktober 2025 statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, an mindestens einem dieser beiden Tage ihr Atelier oder ihre Ausstellung für mindestens vier zusammenhängende Stunden im Zeitraum zwischen 10:00 und 22:00 Uhr für den Besuch zu öffnen.

 

Anmeldung und Fristen
Der Anmeldezeitraum läuft von 16. Juni bis 16. Juli 2025.
Die Anmeldung ist ausschließlich online über das Anmeldeformular auf der Website der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH möglich.
Sollte kein Zugang zum Internet bestehen, kann die Anmeldung in Ausnahmefällen auch schriftlich in einem der Viertelsbüros erfolgen. Die Adressen der Viertelsbüros sind unter Kontakt | TDOA – Tage der offenen Ateliers abrufbar.

Während des Anmeldezeitraums können die angegebenen Daten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbstständig geändert werden.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums sind Änderungen nur mehr durch das jeweilige Viertelbüro möglich. Eine Absage ist ehestmöglich bekannt zu geben, da redaktionelle Fristen für die Erstellung der Veranstaltungsbroschüre eingehalten werden müssen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, alle für die Bewerbung erforderlichen Angaben (z. B. Öffnungszeiten, Adresse, Kurzbeschreibung, Bilder etc.) fristgerecht und vollständig bereitzustellen.

 

Künstlerinnen und Künstler sind eigenständige Veranstalterinnen und Veranstalter
Unter der Bezeichnung Tage der offenen Ateliers bündelt die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH eine Vielzahl von Veranstaltungen zu einer gemeinsamen Schau der bildenden Künste in Niederösterreich. Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH stellt eine Plattform für die gemeinsame Bewerbung zur Verfügung, tritt aber nicht als Veranstalterin und übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftungen

Die Abführung allfälliger Abgaben und Gebühren, der Abschluss von Versicherungen sowie die Einholung behördlicher Genehmigungen liegen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler.

Seitens der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH wird eine pauschale Bewilligung der Verwertungsgesellschaft AKM bereitgestellt. Diese erlaubt es, im Rahmen des Begleitprogramms Musik aus dem AKM-Repertoire öffentlich aufzuführen – sowohl live als auch von Tonträgern –, ohne dass eine gesonderte Nutzungsbewilligung erforderlich ist.

 

Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer stimmt zu, dass die im Rahmen der Anmeldung bekannt gegebenen Daten zum Zweck der Bewerbung der Tage der offenen Ateliers in Publikationen der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH, auf deren Website sowie auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden dürfen, sofern sie nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden.

Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich unter datenschutz@kulturvernetzung.at  widerrufen werden. Im Übrigen gibt die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter.

 

Nutzungsbewilligungen an Fotos und darauf abgebildeten Werken und Leistungen
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer räumt der Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH an allen im Rahmen der Anmeldung übermittelten oder hochgeladenen Fotos – einschließlich aller darauf abgebildeten Werke und Leistungen – eine örtlich und zeitlich unbeschränkte sowie übertragbare Bewilligung zur Nutzung in allen Medien ein, auch in bearbeiteter oder geänderter Form.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Übermittlung der Fotos die korrekten Fotocredits (Name oder Künstlerinnenname, Künstlername) bekannt zu geben. Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH wird diese Fotocredits nach Möglichkeit und Zumutbarkeit anführen. Ohne entsprechende Angabe gilt die Nutzung ohne Urheberbezeichnung als genehmigt.

Sollte die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH aufgrund der Nutzung durch Dritte wegen einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich die jeweilige Teilnehmerin bzw. der jeweilige Teilnehmer, die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH schad- und klaglos zu halten.

 

Haftung bei Vertretung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die auch im Namen anderer Künstlerinnen und Künstler (z. B. bei Gruppenausstellungen) auftreten, haften für Schäden, die durch mangelnde oder unzureichende Vertretungsvollmachten entstehen, und halten die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH in einem solchen Fall schad- und klaglos.

 

Haftung bei Atelieröffnungen
Die teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler tragen die Verantwortung für die Sicherheit in ihren Ausstellungsräumen bzw. Ateliers.
Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen der Atelieröffnungen entstehen.

 

Ausschluss von der Teilnahme
Die Kulturvernetzung Niederösterreich GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei unvollständigen bzw. irreführenden Angaben von der Teilnahme auszuschließen.